DeiningerObjektwert

Immobilie verkaufen

Eine Immobilie zu verkaufen ist mehr als ein Inserat.

Vom ersten Werteindruck über die richtige Vermarktungsstrategie bis zum Notartermin: Ein strukturierter Ablauf hilft, einen realistischen Preis zu erzielen und den Verkaufsprozess planbar zu halten.

Immobilie verkaufen

So kann ein Verkauf ablaufen, wenn Sie sich dafür entscheiden.

01

Kostenlose Ersteinschätzung

Ausgangspunkt ist der Online-Rechner: Lage, Fläche, Baujahr und Zustand ergeben eine erste Wertspanne.

02

Persönliches Gespräch

Bei Interesse folgt ein unverbindliches Gespräch, um die Einschätzung zu vertiefen und offene Fragen zu klären.

03

Vermarktungsoptionen

Je nach Situation kommen unterschiedliche Wege infrage – öffentlich oder zunächst diskret ohne Inserat.

04

Verkaufsprozess

Besichtigungen, Preisverhandlung und Notartermin bis zur Übergabe – begleitet, sobald die formalen Voraussetzungen dafür stehen.

Vorbereitung

Diese Unterlagen werden für einen Verkauf benötigt.

Vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen bei Kaufinteressenten und beschleunigen den gesamten Verkaufsprozess spürbar.

Grundbuchauszug

Zeigt Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Lasten und Rechte (z. B. Grundschulden, Wegerechte). Erhältlich beim zuständigen Grundbuchamt.

Energieausweis

Seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben (Gebäudeenergiegesetz). Ohne gültigen Energieausweis darf eine Immobilie nicht beworben werden.

Baupläne & Wohnflächenberechnung

Grundrisse, Schnitte und eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung schaffen Vertrauen bei Interessenten und beschleunigen die Finanzierungsprüfung.

Flurkarte & Lageplan

Amtlicher Nachweis von Grundstücksgrenzen und -zuschnitt, erhältlich beim Katasteramt.

Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

Regelt Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Stimmrechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Protokolle der Eigentümerversammlung

Geben Auskunft über beschlossene Sanierungen, die Instandhaltungsrücklage und mögliche Sonderumlagen.

Gepflegtes Einfamilienhaus, Seitenansicht mit Garage

Diskrete Vermittlung

Nicht jede Immobilie muss öffentlich inseriert werden.

Eine Option ist die diskrete Vermarktung: zunächst ohne öffentliches Inserat, mit gezielter statt breiter Ansprache. Das schützt Ihre Privatsphäre und eignet sich besonders bei besonderen Lagen oder wenn Nachbarschaft und Umfeld nicht informiert werden sollen.

Zeigt sich so kein passender Käufer, lässt sich die Vermarktung jederzeit nachvollziehbar erweitern.

Preis und Kosten

Der richtige Preis und was der Verkauf kostet

Der häufigste Fehler beim Verkauf ist ein Preis, der aus Wunschdenken oder aus einem einzelnen Portalwert entsteht. Zu hoch angesetzte Objekte bleiben lange im Angebot und verlieren dann oft mehr durch spätere Nachlässe, als ein realistischer Startpreis gekostet hätte. Eine belastbare Grundlage sind der Vergleich mit ähnlichen Objekten, der Bodenrichtwert und der Zustand Ihrer Immobilie. Wie der Online-Rechner vorgeht, steht offen auf der Seite So rechnen wir; die Preisniveaus der Region finden Sie in den Immobilienpreisen für Ostwürttemberg.

Beim Verkauf fallen auf Verkäuferseite je nach Fall folgende Kosten an: der Energieausweis, eine Vorfälligkeitsentschädigung, falls die Bank das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, die Löschung der Grundschuld beim Notar und Grundbuchamt sowie die Maklerprovision. Als zugelassener Immobilienmakler (§ 34c GewO) begleitet Deininger Objektwert den gesamten Verkaufsprozess; bei Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Privatpersonen gilt gesetzlich der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB) – Käufer und Verkäufer tragen die marktübliche Provision von insgesamt 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) je zur Hälfte. Dazu kommt gegebenenfalls die Steuer auf den Gewinn, siehe Ratgeber zur Spekulationssteuer. Was am Ende für Sie übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner. Was Ihre Käufer zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen müssen, rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner aus – ein wichtiges Argument, wenn Käufer den Preis herunterhandeln wollen.

Besondere Situationen

Verkauf nach Erbe, Scheidung oder in der Erbengemeinschaft

Viele Verkäufe entstehen nicht aus freier Entscheidung, sondern aus einem Ereignis: einem Todesfall, einer Trennung oder einer Erbengemeinschaft, die sich nicht einig ist. Dann kommen rechtliche und steuerliche Fragen dazu, die im normalen Verkaufsablauf nicht vorkommen. Hilfreich sind unsere Ratgeber zur geerbten Immobilie, zur Erbengemeinschaft, zur Teilungsversteigerung und zum gemeinsamen Haus bei einer Scheidung.

FAQ

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?

Von der ersten Preisfindung bis zum Notartermin vergehen in der Regel mehrere Monate. Die Zeit hängt stark vom Preis, vom Zustand und von der Nachfrage vor Ort ab: Ein realistisch angesetztes Objekt in gefragter Lage findet oft in wenigen Wochen einen Käufer, ein überteuertes bleibt deutlich länger im Angebot. Bis das Geld fließt, kommen noch Beurkundung, Finanzierungsbestätigung und Kaufpreisfälligkeit dazu.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse und Baubeschreibung gehören immer dazu. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung dazu. Bei Erbimmobilien braucht es zusätzlich Erbschein oder Testament samt Eröffnungsprotokoll. Die vollständige Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?

Ja. Bei Verkauf und Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und in der Anzeige müssen die Energiekennwerte genannt werden. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Worauf es bei Bedarfs- und Verbrauchsausweis ankommt, erklärt der Ratgeber zum Energieausweis beim Hausverkauf.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Deininger Objektwert?

Bei Wohnung oder Einfamilienhaus im Verkauf an Privatpersonen gilt gesetzlich der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB): Käufer und Verkäufer tragen die Provision je zur Hälfte. Marktüblich sind in Baden-Württemberg insgesamt 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt., also je 3,57 %. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder gewerblichen Käufern ist die Höhe frei verhandelbar. Die genaue Vereinbarung steht im Maklervertrag, bevor es zu einer Beauftragung kommt.

Wer zahlt beim Immobilienverkauf die Notarkosten?

Üblicherweise der Käufer. Die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer tragen im Normalfall die Käufer; der Verkäufer trägt eigene Kosten wie einen eventuellen Makleranteil, die Löschung einer Grundschuld oder eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank.

Wann muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?

Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn nach § 23 EStG versteuern. Selbst genutzte Immobilien sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Bei geerbten Immobilien läuft die Frist ab dem Kauf durch den Erblasser weiter. Details im Ratgeber zur Spekulationssteuer.

Kann ich vor dem Verkauf wissen, was meine Immobilie wert ist?

Ja, und das sollten Sie. Der kostenlose Online-Rechner liefert in wenigen Minuten eine erste Wertspanne, die auf Lage, Baujahr, Zustand und Energieklasse aufbaut. Sie ersetzt kein Gutachten, gibt aber eine realistische Grundlage für die Preisvorstellung und für Gespräche mit Interessenten.