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Grunderwerbsteuer-Rechner für alle Bundesländer
Steuersätze von 3,5 bis 6,5 Prozent, Ausnahmen und Fälligkeit – Stand September 2026. Alle weiteren Nebenkosten finden Sie im Kaufnebenkosten-Rechner.
Grunderwerbsteuer (5 %)
17.500 €
Die Steuer zahlt üblicherweise der Käufer, sobald das Finanzamt den Bescheid verschickt hat (Zahlungsfrist in der Regel einen Monat).
Richtwerte, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Steuerbescheid des Finanzamts und die Rechnung des Notars sind maßgeblich.
Steuersätze aller Bundesländer
Die Länder legen den Satz selbst fest, seit die Steuer 2006 in ihre Hand gelegt wurde. Der Stand der Tabelle ist der 26. September 2026; die Spalte „gilt seit“ nennt den Beginn des aktuellen Satzes.
| Bundesland | Satz | Gilt seit | Steuer bei 300.000 € | Steuer bei 500.000 € |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 % | 05.11.2011 | 15.000 € | 25.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 01.01.1997 | 10.500 € | 17.500 € |
| Berlin | 6 % | 01.01.2014 | 18.000 € | 30.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 01.07.2015 | 19.500 € | 32.500 € |
| Bremen | 5,5 % | 01.07.2025 | 16.500 € | 27.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 01.01.2023 | 16.500 € | 27.500 € |
| Hessen | 6 % | 01.08.2014 | 18.000 € | 30.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % | 01.07.2019 | 18.000 € | 30.000 € |
| Niedersachsen | 5 % | 01.01.2014 | 15.000 € | 25.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 01.01.2015 | 19.500 € | 32.500 € |
| Rheinland-Pfalz | 5 % | 01.03.2012 | 15.000 € | 25.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 01.01.2015 | 19.500 € | 32.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 01.01.2023 | 16.500 € | 27.500 € |
| Sachsen-Anhalt | 5 % | 01.03.2012 | 15.000 € | 25.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 01.01.2014 | 19.500 € | 32.500 € |
| Thüringen | 5 % | 01.01.2024 | 15.000 € | 25.000 € |
Die jüngsten Änderungen: Bremen hat den Satz zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 % erhöht, Thüringen ihn zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 % gesenkt. Wer einen Kauf plant, sollte immer den am Tag der Beurkundung geltenden Satz prüfen.
So wird die Steuer berechnet
Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, also im Normalfall der Kaufpreis einschließlich übernommener Lasten. Die Steuer ergibt sich aus Kaufpreis mal Steuersatz: Bei 350.000 Euro in Baden-Württemberg sind das 350.000 × 5,0 % = 17.500 Euro. Die Maklerprovision, die Notarkosten und die Grundbuchkosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.
Beim Neubau kann die Steuer höher ausfallen, als man erwartet: Werden Grundstückskauf und Hausbau rechtlich und wirtschaftlich zusammen vereinbart (zum Beispiel beim Bauträger), rechnet das Finanzamt den Bau in die Bemessungsgrundlage ein. Kaufen Sie dagegen ein unbebautes Grundstück und beauftragen den Bau getrennt, fällt die Steuer nur auf das Grundstück an. Lassen Sie sich das vor Vertragsabschluss vom Notar oder Steuerberater bestätigen, weil es auf die Gestaltung im Einzelfall ankommt.
Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
- Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
- Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel). Geschwister sind nicht befreit.
- Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung – die Grunderwerbsteuer entfällt, es kann aber Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.
- Übertragung einer Immobilie zwischen Ehegatten im Zuge der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung. Hintergründe im Ratgeber zur Scheidungsimmobilie.
- Kaufpreis bis einschließlich 2.500 Euro (Freigrenze; wird sie überschritten, ist die gesamte Steuer fällig).
Wenn Sie eine geerbte Immobilie in einer Erbengemeinschaft besitzen und auseinandersetzen wollen, lesen Sie den Beitrag zur Erbengemeinschaft: Die Auseinandersetzung unter Miterben ist unter Umständen ebenfalls von der Steuer befreit.
Ulm und Neu-Ulm: derselbe Fluss, zwei Steuersätze
In Ulm (Baden-Württemberg) beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %, im bayerischen Neu-Ulm 3,5 %. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 20.000 gegenüber 14.000 Euro. Ähnlich ist es an der Grenze bei Bopfingen und Nördlingen. Maßgeblich ist immer der Standort der Immobilie, nicht der Wohnort des Käufers. Mehr zu den Märkten vor Ort auf unseren Seiten zur Immobilienbewertung in Ulm und in Bopfingen.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Sie hängt vom Bundesland ab und liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein). Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen 5,0 %, Bremen, Hamburg und Sachsen 5,5 %, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
Gesetzlich sind Käufer und Verkäufer Steuerschuldner. Im Kaufvertrag wird die Zahlung aber in der Regel dem Käufer auferlegt, und das Finanzamt wendet sich zuerst an ihn. Klären Sie das im Vertrag ausdrücklich, damit es keine Überraschung gibt.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt. Das schickt den Steuerbescheid, den Sie in der Regel innerhalb eines Monats bezahlen müssen. Erst danach stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen wird.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Befreit sind unter anderem der Erwerb durch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, der Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel; Geschwister zählen nicht dazu), Erwerbe durch Erbschaft und Schenkung (dafür gilt ggf. die Erbschaft- und Schenkungsteuer) sowie die Übertragung im Zuge der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung. Außerdem entfällt die Steuer, wenn die Gegenleistung höchstens 2.500 Euro beträgt (Freigrenze).
Zahle ich Grunderwerbsteuer auch auf die Einbauküche?
Nur wenn sie im Kaufpreis für die Immobilie enthalten ist. Wenn Sie mitverkauftes Inventar wie eine Einbauküche oder Möbel im Kaufvertrag getrennt und mit einem angemessenen Betrag ausweisen, gehört dieser Betrag nicht zur Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt prüft, ob der Betrag realistisch ist.
Gibt es einen Freibetrag für Erstkäufer?
Nach dem Stand von September 2026 nicht. Ein Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum wird politisch diskutiert, ein Gesetz dazu ist nicht beschlossen. Maßgeblich ist immer der Satz, der am Tag des Kaufvertrags gilt.
Sie verkaufen eine Immobilie?
Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer – sie beeinflusst aber, wie viel Käufer für Ihr Haus ausgeben können. Eine realistische Preisvorstellung ist die Basis für jeden Verkauf.
Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und Landesgesetze zum Steuersatz. Datenstand: 26. September 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
